Kurtaxe
Die Gemeinde Bernau im Schwarzwald erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung zu Kur- und Erholungszwecken sowie zur Gästebetreuung bereitgestellten Einrichtungen eine Kurtaxe.
So werden zum Beispiel aus den Kurtaxeeinnahmen finanziert:
- KONUS (kostenlose Nutzung von Bus & Bahn im Schwarzwald),
- Wanderwegenetz im Sommer, 114 km
- Landschaftspflege
- Ruhebänke
- Wanderwegenetz im Winter, 40 km / gewalzt
- Langlaufloipen
- Kurpark
- Veranstaltungen
- Gästebetreuung
Die Kurtaxe der Gemeinde Bernau im Schwarzwald berträgt 2,20 € pro Person und Aufenthaltstag für Erwachsene und Jugendliche vom 14. Geburtstag an. Das gilt für konzessionierte Betriebe, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Hütten und Gästehäuser (Schullandheime).
Kinder im Alter von 6. bis 13. Jahren bezahlen 1,00 €. Kinder bis zum 5. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit.
Personen, die sich aus beruflichen Gründen aufhalten, zahlen für den ersten Tag des Aufenthaltes, sofern diese in Bernau im Schwarzwald tätig sind. Nachweis muss der Gästeanmeldung beigefügt werden.
Schwerbehinderte Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100% und Begleitpersonen - soweit nachgewiesen - sind ebenfalls von der Kurtaxe befreit. Ausweis muss als Kopie der Gästeanmeldung beigefügt werden!
(Stand: 2011, Änderungen vorbehalten).
- Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr: 2,20 €
- Kinder vom 6. bis zum 14. Lebensjahr: 1,00 €
- Kinder bis zum 5. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit.



